Von der FMA bewilligte Rechtsträger

Liechtensteinische Rechtsträger mit einer aktuellen Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein — Banken, Versicherungen, Verwaltungsgesellschaften, Vermögensverwalter, Treuhänder, VT-Dienstleister und weitere. Ausländische Unternehmen, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs des EWR in Liechtenstein tätig sind, führt die FMA ebenfalls; sie sind hier nicht enthalten, da sie keine liechtensteinischen Rechtsträger sind.

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