Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (

Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (

Gelöscht

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

FL-0002.609.744-9

Handelsregisternummer

Überblick

Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz ( ist im liechtensteinischen Handelsregister unter der Nummer FL-0002.609.744-9 eingetragen — Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Eintrag ist gelöscht (seit 19.10.2026). Im Amtsblatt sind 2 Meldungen zu diesem Rechtsträger erschienen, zuletzt «Löschung» am 19.10.2026.

Handelsregister

Registernummer

FL-0002.609.744-9

Status

Gelöscht

Löschung

19.10.2026

Historie

Ereignisse aus mehreren Quellen. Jede Zeile nennt die Stelle, die sie veröffentlicht hat.

  1. 19.10.2026Liquidation12902/2026
  2. 19.10.2026Löschung12902/2026

Amtlicher Handelsregisterauszug

Diese Seite ist kein amtlicher Auszug. Einen beglaubigten Handelsregisterauszug für FL-0002.609.744-9 stellt das Amt für Justiz gegen Gebühr aus.

Quellen

Overit.li ist ein unabhängiger Dienst und steht in keiner Verbindung zum Fürstentum Liechtenstein oder zu den genannten Behörden. Die Angaben ersetzen keinen beglaubigten Handelsregisterauszug des Amtes für Justiz, das das Handelsregister führt.