Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
FL-0002.609.744-9
Handelsregisternummer
Überblick
Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz ( ist im liechtensteinischen Handelsregister unter der Nummer FL-0002.609.744-9 eingetragen — Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Eintrag ist gelöscht (seit 19.10.2026). Im Amtsblatt sind 2 Meldungen zu diesem Rechtsträger erschienen, zuletzt «Löschung» am 19.10.2026.
Handelsregister
Registernummer
FL-0002.609.744-9
Rechtsform
Status
Gelöscht
Löschung
19.10.2026
Historie
Ereignisse aus mehreren Quellen. Jede Zeile nennt die Stelle, die sie veröffentlicht hat.
- 19.10.2026Liquidation12902/2026
- 19.10.2026Löschung12902/2026
Amtlicher Handelsregisterauszug
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Quellen
- Regierung des Fürstentums LiechtensteinElektronisches Amtsblatt
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