Handelsregister

Auch: Firmenindex, Öffentlichkeitsregister

Das amtliche Verzeichnis der liechtensteinischen Rechtsträger, geführt vom Amt für Justiz.

Das Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein wird vom Amt für Justiz geführt. Eingetragen werden Firma, Rechtsform, Sitz, Zweck, Kapital, die Organe und ihre Zeichnungsberechtigung sowie jede spätere Änderung daran.

Jede Eintragung und jede Änderung wird im elektronischen Amtsblatt kundgemacht. Das Amtsblatt ist damit die laufende, öffentlich zugängliche Spur dessen, was im Register geschieht — und die Quelle, aus der dieses Register seine Ereignisse bezieht.

Overit ist nicht das Handelsregister. Wir zeigen, was amtlich veröffentlicht wurde, mit Angabe der Behörde bei jeder Zeile. Verbindliche Auskunft erteilt allein das Amt für Justiz.

Was im Handelsregister steht

Der Eintrag eines Rechtsträgers nennt die Firma, die Rechtsform, den Sitz, den statutarischen Zweck, das Kapital, die Organe mit Namen und Zeichnungsberechtigung sowie, sofern bestellt, die Revisionsstelle. Dazu kommt die Registernummer in der Form FL-0001.234.567-8, die dem Rechtsträger ein Leben lang bleibt.

Nicht im Handelsregister stehen die wirtschaftlich Berechtigten, die Begünstigten einer Stiftung oder eines Trusts und die Inhaber des Inhaberrechts einer Anstalt. Wer danach sucht, sucht am falschen Ort: diese Angaben werden beim Amt für Justiz gesondert erfasst und unterliegen keinem allgemeinen Einsichtsrecht.

Nicht jeder Rechtsträger ist eingetragen

Liechtenstein kennt die Hinterlegung. Privatnützige Stiftungen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, werden beim Amt für Justiz nur hinterlegt und erscheinen in keinem öffentlichen Verzeichnis. Auch eine Treuhänderschaft wird nur eingetragen, soweit Gesetz oder Treuhandurkunde es verlangen.

Das ist der häufigste Grund, warum eine Suche ins Leere läuft. Ein Rechtsträger, der hier nicht steht, muss deshalb nicht erfunden sein — er kann schlicht nicht eintragungspflichtig sein.

Handelsregister, Amtsblatt und Firmenindex

Die drei Begriffe werden oft vermengt. Das Handelsregister ist der Bestand: was heute gilt. Das Amtsblatt ist die Kundmachung: jede Eintragung und jede Änderung wird dort veröffentlicht, und daraus entsteht die zeitliche Spur eines Rechtsträgers. Der Firmenindex ist die Suchoberfläche des Amts für Justiz über den Registerbestand.

Die Profile auf dieser Seite setzen beides zusammen: den Stand aus dem Register und die Ereignisse aus dem Amtsblatt, jeweils mit Angabe der Behörde, die sie veröffentlicht hat.

Häufige Fragen

Ist das Handelsregister Liechtenstein öffentlich?

Ja. Der Registerinhalt der eingetragenen Rechtsträger ist öffentlich und über den Firmenindex des Amts für Justiz einsehbar. Hinterlegte Stiftungen und die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten sind davon ausgenommen.

Wer führt das Handelsregister in Liechtenstein?

Das Amt für Justiz in Vaduz. Es nimmt die Eintragungen vor, kündigt sie im Amtsblatt an und erteilt als einzige Stelle verbindliche Auskunft.

Ist Overit das Handelsregister?

Nein. Overit zeigt, was amtlich veröffentlicht wurde, und nennt bei jeder Zeile die Quelle. Für einen verbindlichen oder beglaubigten Nachweis wenden Sie sich an das Amt für Justiz.

Warum finde ich eine Firma nicht?

Entweder ist sie gelöscht und unter dem alten Namen nur noch über die Registernummer auffindbar, oder sie ist gar nicht eintragungspflichtig — etwa eine hinterlegte Stiftung. Suchen Sie im Zweifel nach der FL-Nummer statt nach dem Namen.

Verbindliche Auskunft: handelsregister.li

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