Rechtsformen in Liechtenstein

Stiftung, Anstalt, Treuunternehmen, Treuhänderschaft, Aktiengesellschaft: Liechtenstein kennt Rechtsformen, die es anderswo kaum gibt, und sie prägen das Handelsregister stärker als die Gesellschaftsformen, die man aus dem Ausland kennt. Was jede Form ist, wofür sie verwendet wird und wie viele davon eingetragen sind.

Stiftung

6'114

Ein verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer, gewidmet einem vom Stifter bestimmten Zweck.

PGR Art. 552 §§ 1 ff. · CHF 30 000

Aktiengesellschaft (AG)

1'879

Die Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Grundkapital — die international geläufigste liechtensteinische Rechtsform.

PGR Art. 261 ff. · CHF 50 000

Anstalt

1'252

Eine liechtensteinische Eigenheit: ein verselbständigtes Unternehmen ohne Mitglieder, das der Inhaber der Gründerrechte beherrscht.

PGR Art. 534 ff. · CHF 30 000

Treuhänderschaft (Trust)

584

Der Trust des kontinentaleuropäischen Rechts — keine juristische Person, sondern ein Rechtsverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder.

PGR Art. 897 ff.

Investmentunternehmen und Fonds

472

Kollektive Kapitalanlagen unter Aufsicht der FMA — UCITS, AIF und Investmentunternehmen.

UCITSG, AIFMG, IUG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

276

Die Kapitalgesellschaft mit Stammkapital und namentlich bekannten Gesellschaftern.

PGR Art. 389 ff. · CHF 30 000

Treuunternehmen (Trust reg.)

244

Der Trust mit eigener Rechtspersönlichkeit — im Firmennamen meist als „Trust reg.“ erkennbar.

Gesetz über das Treuunternehmen (TrUG), 1928 · CHF 30 000

Verein

28

Der Zusammenschluss von Personen zu einem nicht auf Gewinn gerichteten Zweck.

PGR Art. 246 ff.

Zweigniederlassung

14

Der rechtlich unselbständige liechtensteinische Arm eines auswärtigen Unternehmens.

PGR Art. 964 ff.

Einzelunternehmen

13

Eine natürliche Person betreibt ein Gewerbe auf eigenen Namen und eigenes Risiko.

PGR Art. 945 ff.

Genossenschaft

11

Die Selbsthilfeorganisation mit wechselndem Mitgliederbestand.

PGR Art. 428 ff.

Europäische Gesellschaft (SE)

10

Die europäische Aktiengesellschaft — in Liechtenstein möglich, weil das Land dem EWR angehört.

SE-Verordnung, über das EWR-Abkommen · EUR 120 000

Kommanditgesellschaft

4

Wie die Kollektivgesellschaft, aber mit Gesellschaftern, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.

PGR Art. 733 ff.

Kommanditaktiengesellschaft (KAG)

1

Eine Mischform: Aktienkapital wie bei der AG, dazu mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter.

PGR Art. 682 ff. · CHF 50 000

Kollektivgesellschaft

Zwei oder mehr Personen betreiben ein Gewerbe und haften dafür persönlich und unbeschränkt.

PGR Art. 680 ff.

Die Zahlen sind eingetragene, nicht gelöschte Rechtsträger in unserem Bestand — gezählt, nicht geschätzt. Privatnützige Stiftungen und nicht eingetragene Treuhänderschaften werden hinterlegt statt eingetragen und erscheinen daher in keinem Handelsregister.