Rechtsformen in Liechtenstein
Stiftung, Anstalt, Treuunternehmen, Treuhänderschaft, Aktiengesellschaft: Liechtenstein kennt Rechtsformen, die es anderswo kaum gibt, und sie prägen das Handelsregister stärker als die Gesellschaftsformen, die man aus dem Ausland kennt. Was jede Form ist, wofür sie verwendet wird und wie viele davon eingetragen sind.
Stiftung
6'114Ein verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer, gewidmet einem vom Stifter bestimmten Zweck.
PGR Art. 552 §§ 1 ff. · CHF 30 000
Aktiengesellschaft (AG)
1'879Die Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Grundkapital — die international geläufigste liechtensteinische Rechtsform.
PGR Art. 261 ff. · CHF 50 000
Anstalt
1'252Eine liechtensteinische Eigenheit: ein verselbständigtes Unternehmen ohne Mitglieder, das der Inhaber der Gründerrechte beherrscht.
PGR Art. 534 ff. · CHF 30 000
Treuhänderschaft (Trust)
584Der Trust des kontinentaleuropäischen Rechts — keine juristische Person, sondern ein Rechtsverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder.
PGR Art. 897 ff.
Investmentunternehmen und Fonds
472Kollektive Kapitalanlagen unter Aufsicht der FMA — UCITS, AIF und Investmentunternehmen.
UCITSG, AIFMG, IUG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
276Die Kapitalgesellschaft mit Stammkapital und namentlich bekannten Gesellschaftern.
PGR Art. 389 ff. · CHF 30 000
Treuunternehmen (Trust reg.)
244Der Trust mit eigener Rechtspersönlichkeit — im Firmennamen meist als „Trust reg.“ erkennbar.
Gesetz über das Treuunternehmen (TrUG), 1928 · CHF 30 000
Verein
28Der Zusammenschluss von Personen zu einem nicht auf Gewinn gerichteten Zweck.
PGR Art. 246 ff.
Zweigniederlassung
14Der rechtlich unselbständige liechtensteinische Arm eines auswärtigen Unternehmens.
PGR Art. 964 ff.
Einzelunternehmen
13Eine natürliche Person betreibt ein Gewerbe auf eigenen Namen und eigenes Risiko.
PGR Art. 945 ff.
Genossenschaft
11Die Selbsthilfeorganisation mit wechselndem Mitgliederbestand.
PGR Art. 428 ff.
Europäische Gesellschaft (SE)
10Die europäische Aktiengesellschaft — in Liechtenstein möglich, weil das Land dem EWR angehört.
SE-Verordnung, über das EWR-Abkommen · EUR 120 000
Kommanditgesellschaft
4Wie die Kollektivgesellschaft, aber mit Gesellschaftern, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.
PGR Art. 733 ff.
Kommanditaktiengesellschaft (KAG)
1Eine Mischform: Aktienkapital wie bei der AG, dazu mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter.
PGR Art. 682 ff. · CHF 50 000
Kollektivgesellschaft
Zwei oder mehr Personen betreiben ein Gewerbe und haften dafür persönlich und unbeschränkt.
PGR Art. 680 ff.
Die Zahlen sind eingetragene, nicht gelöschte Rechtsträger in unserem Bestand — gezählt, nicht geschätzt. Privatnützige Stiftungen und nicht eingetragene Treuhänderschaften werden hinterlegt statt eingetragen und erscheinen daher in keinem Handelsregister.