Glossar: das Handelsregister Liechtenstein in Begriffen
Handelsregisterauszug, FL-Nummer, Zeichnungsberechtigung, Amtsblatt: die Begriffe, die eine liechtensteinische Registerauskunft voraussetzt — erklärt, mit der Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.
Handelsregister
Das amtliche Verzeichnis der liechtensteinischen Rechtsträger, geführt vom Amt für Justiz.
Handelsregisterauszug
Die amtliche, beglaubigte Bescheinigung über den Registerinhalt eines Rechtsträgers.
FL-Nummer (Registernummer)
Die eindeutige Kennnummer eines eingetragenen Rechtsträgers, geschrieben als FL-0002.625.901-4.
Elektronisches Amtsblatt
Das amtliche Publikationsorgan des Fürstentums, in dem jede Registeränderung kundgemacht wird.
FMA-Bewilligung
Die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht, eine beaufsichtigte Finanzdienstleistung zu erbringen.
Zeichnungsberechtigung
Wer den Rechtsträger verpflichten kann — allein, zu zweien, oder gar nicht.
Sitz
Die Gemeinde, in der ein Rechtsträger rechtlich niedergelassen ist — nicht unbedingt der Ort, an dem gearbeitet wird.
LEI (Legal Entity Identifier)
Eine weltweit eindeutige 20-stellige Kennung für Rechtsträger, die an Finanzmärkten auftreten.
VwbP (wirtschaftlich berechtigte Personen)
Das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — nicht öffentlich zugänglich und hier nicht veröffentlicht.
Löschung
Das Ende der Registerexistenz eines Rechtsträgers, regelmässig nach abgeschlossener Liquidation.