Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
FL-0002.609.744-9
Commercial register number
Summary
Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz ( is a company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), entered in the Liechtenstein commercial register under number FL-0002.609.744-9. It has been deleted from the register (since 19/10/2026). The Official Gazette has published 2 notices about it, most recently "deletion" on 19/10/2026.
Commercial register
Register number
FL-0002.609.744-9
Legal form
Status
deleted
Deleted
19/10/2026
History
Events from several sources. Each row names the authority that published it.
- 19/10/2026liquidation12902/2026
- 19/10/2026deletion12902/2026
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Sources
- Regierung des Fürstentums LiechtensteinElektronisches Amtsblatt
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