Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (

Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz (

deleted

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

FL-0002.609.744-9

Commercial register number

Summary

Erhält das Amt für Justiz Kenntnis, dass eine juristische Person oder ein Treuunternehmen keine verwertbaren Aktiven mehr hat, fordert es durch eingeschriebenen Brief die Verwaltung auf, ihm innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 1 und 4 HRV). Wird innert der gesetzten Frist kein Interesse bekundet oder setzt die Verwaltung das Amt für Justiz vom Fehlen verwertbarer Aktiven in Kenntnis, fordert das Amt für Justiz mit einer einmaligen Bekanntmachung im Amtsblatt Dritte auf, innert 30 Tagen ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der juristischen Person schriftlich mitzuteilen (Art. 116 Abs. 2 HRV). Verfügt die juristische Person über keinen Repräsentanten mehr, oder sind die Wohnadressen der Mitglieder der Verwaltung unbekannt oder sind keine Liquidatoren, Verwaltungs- oder Vorstandsmitglieder mehr vorhanden, genügt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt (Art. 116 Abs. 3 HRV). Es ergeht daher gemäss Art. 116 Abs. 2 bzw. 3 HRV die Aufforderung, dem Amt für Justiz binnen 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung nachstehender Rechtseinheiten schriftlich mitzuteilen, andernfalls das Amt für Justiz die Löschung von Amtes wegen verfügt (Art. 971 Abs. 2 PGR iVm Art. 116 Abs. 5 HRV): Fifth Force (Liechtenstein) GmbH in Liquidation, Vaduz ( is a company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), entered in the Liechtenstein commercial register under number FL-0002.609.744-9. It has been deleted from the register (since 19/10/2026). The Official Gazette has published 2 notices about it, most recently "deletion" on 19/10/2026.

Commercial register

Register number

FL-0002.609.744-9

Status

deleted

Deleted

19/10/2026

History

Events from several sources. Each row names the authority that published it.

  1. 19/10/2026liquidation12902/2026
  2. 19/10/2026deletion12902/2026

Official register extract

This page is not an official extract. A certified commercial register extract for FL-0002.609.744-9 is issued, for a fee, by the Office of Justice.

Sources

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