Elektronisches Amtsblatt

Das amtliche Publikationsorgan des Fürstentums, in dem jede Registeränderung kundgemacht wird.

Das elektronische Amtsblatt ist das Publikationsorgan der Regierung. Handelsregistereintragungen, Änderungen, Liquidationen und Löschungen werden dort kundgemacht, ebenso die Einreichung von Jahresrechnungen.

Die Kundmachung nennt zwei Daten, die nicht verwechselt werden dürfen: den Tag der Veröffentlichung und den Tag, an dem die zugrunde liegende Tatsache rechtlich wirksam wurde. Sie liegen regelmässig Wochen auseinander, und dieses Register hält sie getrennt.

Die Feeds des Amtsblatts decken ein rollendes Fenster von etwa drei Wochen ab. Was älter ist, steht dort nicht mehr — weshalb die Ereignisgeschichte auf diesen Seiten für ältere Vorgänge lückenhaft ist und dies auch so ausgewiesen wird.

Verbindliche Auskunft: amtsblatt.llv.li

Weitere Begriffe