VwbP (wirtschaftlich berechtigte Personen)

Das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — nicht öffentlich zugänglich und hier nicht veröffentlicht.

Liechtenstein führt beim Amt für Justiz ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Einsicht setzt einen Antrag und eine Gebühr voraus und unterliegt Beschränkungen; es ist kein offenes Register.

Overit ruft dieses Verzeichnis nicht ab und veröffentlicht daraus nichts. Wirtschaftliche Berechtigung wird auf diesen Seiten auch nicht aus einer gewöhnlichen Organstellung erschlossen: Ein Verwaltungsrat ist ein Verwaltungsrat, und wer hinter einem Rechtsträger steht, ist damit nicht gesagt.

Wer diese Auskunft benötigt, muss sie beim Amt für Justiz beantragen.

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