VwbP (wirtschaftlich berechtigte Personen)
Das Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten — nicht öffentlich zugänglich und hier nicht veröffentlicht.
Liechtenstein führt beim Amt für Justiz ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen. Einsicht setzt einen Antrag und eine Gebühr voraus und unterliegt Beschränkungen; es ist kein offenes Register.
Overit ruft dieses Verzeichnis nicht ab und veröffentlicht daraus nichts. Wirtschaftliche Berechtigung wird auf diesen Seiten auch nicht aus einer gewöhnlichen Organstellung erschlossen: Ein Verwaltungsrat ist ein Verwaltungsrat, und wer hinter einem Rechtsträger steht, ist damit nicht gesagt.
Wer diese Auskunft benötigt, muss sie beim Amt für Justiz beantragen.