Löschung

Das Ende der Registerexistenz eines Rechtsträgers, regelmässig nach abgeschlossener Liquidation.

Ein Rechtsträger wird gelöscht, wenn die Liquidation abgeschlossen ist oder das Gesetz die Löschung anordnet. Die Löschung wird im Amtsblatt kundgemacht.

Gelöschte Rechtsträger verschwinden auf diesen Seiten nicht. Sie behalten ihre Profilseite und werden als gelöscht gekennzeichnet — dass eine Gesellschaft einmal bestand, bleibt eine Tatsache, und Verzeichnisse und Zählungen dieses Registers schliessen sie aus, damit die Zahlen den heutigen Bestand wiedergeben.

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