FMA-Bewilligung
Die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht, eine beaufsichtigte Finanzdienstleistung zu erbringen.
Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Fonds und VT-Dienstleister brauchen eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Die FMA führt darüber ein öffentliches Register.
Eine Eintragung im Handelsregister ist keine Bewilligung. Die beiden Register beantworten verschiedene Fragen: das eine, ob ein Rechtsträger besteht, das andere, was er tun darf. Auf diesen Profilseiten stehen sie deshalb nebeneinander, jeweils mit der Behörde bezeichnet, die sie veröffentlicht hat.
Die FMA führt zusätzlich die ausländischen Anbieter, die im freien Dienstleistungsverkehr des EWR in Liechtenstein tätig sind. Sie sind keine liechtensteinischen Rechtsträger und werden hier nicht mitgezählt.