Aktiengesellschaft (AG) in Liechtenstein

Die Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Grundkapital — die international geläufigste liechtensteinische Rechtsform.

1'889 eingetragen in unserem Bestand294 mit FMA-Bewilligung

Was das ist

Die Aktiengesellschaft ist die Kapitalgesellschaft des liechtensteinischen Rechts: Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, und für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen.

Geführt wird sie vom Verwaltungsrat, der sie auch nach aussen vertritt. Die Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ. Eine Revisionsstelle ist zu bestellen; sie erscheint in den Kundmachungen des Amtsblatts und damit auch auf den Profilseiten dieses Registers.

Für Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltungsgesellschaften und andere beaufsichtigte Tätigkeiten ist die AG die übliche Form — was sich daran zeigt, dass die FMA-Bewilligungsträger im Register weit überwiegend Aktiengesellschaften sind.

Neu eingetragen

Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.

Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 261 ff.

Mindestkapital

CHF 50 000

Haftung

Nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Leitungsorgan

Verwaltungsrat

Nach Gemeinde

Alle im Verzeichnis

Jeden eingetragenen Rechtsträger dieser Form durchsuchen.

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.