Stiftung in Liechtenstein

Ein verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümer, gewidmet einem vom Stifter bestimmten Zweck.

6'117 eingetragen in unserem Bestand16 mit FMA-Bewilligung

Was das ist

Die liechtensteinische Stiftung ist ein Vermögen, das rechtlich verselbständigt wurde. Sie hat keine Eigentümer, keine Aktionäre und keine Mitglieder — nur einen Zweck, den der Stifter in der Stiftungsurkunde festlegt, und Begünstigte, denen daraus etwas zukommen kann.

Das Stiftungsrecht wurde 2009 vollständig revidiert. Seither wird zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterschieden, und diese Unterscheidung entscheidet über die Publizität: gemeinnützige Stiftungen werden ins Handelsregister eingetragen, privatnützige werden lediglich hinterlegt. Das ist der Grund, weshalb die Zahl der eingetragenen Stiftungen die Zahl der bestehenden Stiftungen nicht wiedergibt — und weshalb ein Register wie dieses nur die eingetragenen zeigen kann.

Verwaltet wird die Stiftung vom Stiftungsrat. Er ist das einzige zwingende Organ und vertritt die Stiftung nach aussen; mindestens ein Mitglied muss die Voraussetzungen für die Vertretung gegenüber liechtensteinischen Behörden erfüllen.

Neu eingetragen

Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.

Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 552 §§ 1 ff.

Mindestkapital

CHF 30 000

Haftung

Nur das Stiftungsvermögen haftet.

Leitungsorgan

Stiftungsrat

Nach Gemeinde

Alle im Verzeichnis

Jeden eingetragenen Rechtsträger dieser Form durchsuchen.

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.