Treuhänderschaft (Trust) in Liechtenstein
Der Trust des kontinentaleuropäischen Rechts — keine juristische Person, sondern ein Rechtsverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder.
Was das ist
Liechtenstein hat den Trust 1926 in sein allgemeines Zivilrecht aufgenommen und ist damit bis heute die Ausnahme unter den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Treuhänderschaft ist keine juristische Person: Sie hat kein eigenes Vermögen und keine Organe, sondern einen Treuhänder, der ihm anvertrautes Vermögen im eigenen Namen für Begünstigte hält.
Daraus folgt, was auf einer Profilseite fehlt und fehlen muss. Eine Treuhänderschaft hat keine Aktionäre, kein Grundkapital und keinen Sitz im Sinne einer Gesellschaft; wer sie nach diesen Kategorien beschreibt, beschreibt etwas anderes.
Eingetragen wird eine Treuhänderschaft nur, wenn die Treuhandurkunde dies vorsieht oder das Gesetz es verlangt; andernfalls genügt die Hinterlegung. Wie bei den Stiftungen bildet das Register deshalb nur einen Ausschnitt ab.
Neu eingetragen
Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.
Aragorn Trust
FL-0002.758.179-5
Treuhänderschaft · Vaduz
Boromir Trust
FL-0002.758.180-5
Treuhänderschaft · Vaduz
Legolas Trust
FL-0002.758.185-2
Treuhänderschaft · Vaduz
Palm Gardens Trust
FL-0002.757.629-1
Treuhänderschaft · Vaduz
THE 111021 INVESTMENT TRUST
FL-0002.756.657-4
Treuhänderschaft · Vaduz
Sunrise Trust
FL-0002.756.340-3
Treuhänderschaft · Vaduz
Andere Rechtsformen
Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.