Treuhänderschaft (Trust) in Liechtenstein

Der Trust des kontinentaleuropäischen Rechts — keine juristische Person, sondern ein Rechtsverhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder.

584 eingetragen in unserem Bestand

Was das ist

Liechtenstein hat den Trust 1926 in sein allgemeines Zivilrecht aufgenommen und ist damit bis heute die Ausnahme unter den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Treuhänderschaft ist keine juristische Person: Sie hat kein eigenes Vermögen und keine Organe, sondern einen Treuhänder, der ihm anvertrautes Vermögen im eigenen Namen für Begünstigte hält.

Daraus folgt, was auf einer Profilseite fehlt und fehlen muss. Eine Treuhänderschaft hat keine Aktionäre, kein Grundkapital und keinen Sitz im Sinne einer Gesellschaft; wer sie nach diesen Kategorien beschreibt, beschreibt etwas anderes.

Eingetragen wird eine Treuhänderschaft nur, wenn die Treuhandurkunde dies vorsieht oder das Gesetz es verlangt; andernfalls genügt die Hinterlegung. Wie bei den Stiftungen bildet das Register deshalb nur einen Ausschnitt ab.

Neu eingetragen

Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.

Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 897 ff.

Haftung

Der Treuhänder haftet nach Massgabe der Treuhandurkunde und des Gesetzes.

Leitungsorgan

Treuhänder

Nach Gemeinde

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Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.