Genossenschaft in Liechtenstein

Die Selbsthilfeorganisation mit wechselndem Mitgliederbestand.

12 eingetragen in unserem Bestand

Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 428 ff.

Haftung

Nach Massgabe der Statuten; regelmässig haftet nur das Genossenschaftsvermögen.

Leitungsorgan

Verwaltung

Nach Gemeinde

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.