Kommanditgesellschaft in Liechtenstein

Wie die Kollektivgesellschaft, aber mit Gesellschaftern, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist.

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Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 733 ff.

Haftung

Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Einlage.

Leitungsorgan

Komplementär

Nach Gemeinde

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.