Kommanditaktiengesellschaft (KAG) in Liechtenstein

Eine Mischform: Aktienkapital wie bei der AG, dazu mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter.

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Was das ist

Das Kapital ist in Aktien zerlegt, doch mindestens ein Gesellschafter haftet den Gläubigern unbeschränkt. Die Form ist in Liechtenstein sehr selten.

Neu eingetragen

Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.

Eckdaten

Rechtsgrundlage

PGR Art. 682 ff.

Mindestkapital

CHF 50 000

Haftung

Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt.

Leitungsorgan

Verwaltung

Nach Gemeinde

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.