Europäische Gesellschaft (SE) in Liechtenstein

Die europäische Aktiengesellschaft — in Liechtenstein möglich, weil das Land dem EWR angehört.

10 eingetragen in unserem Bestand2 mit FMA-Bewilligung

Was das ist

Die Societas Europaea ist eine Rechtsform des Unionsrechts, die über das EWR-Abkommen auch in Liechtenstein zur Verfügung steht. Sie erlaubt es, den Sitz innerhalb des EWR zu verlegen, ohne die Gesellschaft aufzulösen und neu zu gründen.

Liechtenstein ist EWR-Mitglied, nicht EU-Mitglied. Das ist keine Formalie: EU-Instrumente gelten hier nur, soweit sie in das EWR-Abkommen übernommen wurden — und das MWST-Prüfsystem VIES etwa erfasst liechtensteinische Nummern nicht.

Neu eingetragen

Nach Datum der Eintragung, soweit das Register es nennt.

Eckdaten

Rechtsgrundlage

SE-Verordnung, über das EWR-Abkommen

Mindestkapital

EUR 120 000

Haftung

Nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Leitungsorgan

Verwaltungsrat

Nach Gemeinde

Alle im Verzeichnis

Jeden eingetragenen Rechtsträger dieser Form durchsuchen.

Andere Rechtsformen

Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind das Gesetz und die Auskunft des Amtes für Justiz.